"BISTE BEHINDERT?"

"Ey, biste behindert ... oder was!?" ist einer der am meisten gesagten doofen Sprüche auf dem Schulhof. Ich glaube, es gibt so gut wie niemanden, der das oder ähnliches nicht schon mal gehört hat. 

Für die meisten Menschen ist es nur ein doofer Spruch. Für einige, nicht wenige Menschen ist es jedoch Realität und Alltag.

Ende 2015 lebten in Deutschland über 10 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung.

Davon waren 9,3 % der Bevölkerung = 7,6 Millionen schwerbehinderte Menschen. Mehr als man vermutet, oder?

Männer und Frauen betrifft es fast je zur Hälfte, wobei die Männer leicht vorne liegen. Etwa 75 % der behinderten Menschen sind 55 Jahre alt oder älter. Knapp 2 % entfallen auf Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Geistige und seelische Behinderungen machen ca. 12 % aus.

Behinderte Menschen zwischen 25 und 45 Jahren leben deutlich häufiger allein und ledig als Nichtbehinderte in der gleichen Altersklasse. Auch bei den Schulabschlüssen sind die Zahlen bei behinderten Menschen deutlich schlechter als bei Nichtbehinderten.

Nur allein durch die körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung ist das Leben einer behinderten Person - und deren Angehöriger - schon schwierig. Auch die gesellschaftlichen Normen, die in Deutschland ja schon auf einem hohen Niveau sind, machen das tägliche Leben oft noch komplizierter.

Und wie sieht es mit Versicherungen für behinderte Menschen aus?

Leider ähnlich problematisch!

Das größte Problem haben Menschen mit Behinderungen, mit den Versicherungen, bei denen Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Da haben ja schon Nichtbehinderte Probleme guten und bezahlbaren Versicherungsschutz zu bekommen, wenn sie schon nicht mehr ganz gesund sind.

Bei Risikoleben, Berufs­unfähig­keit, Unfall, Pflege, Krankentagegeld, stationärem und ambulantem Krankenzusatz, Grundfähigkeiten und schweren Krank­hei­ten müssen in der Regel die vom Versicherer geforderten Gesundheitsfragen beantwortet werden. Erst dann entscheidet der Versicherer, ob und wie er den Versicherungsschutz gewährt. Wenn schon Erkrankungen vorliegen, werden diese oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen oder mit teilweise sehr hohen Beitragszuschlägen belegt.

Bei bestimmten oder zu vielen Erkrankungen, bei Behinderungen und bei bestehender Pflegebedürftigkeit wird der Versicherungsschutz dann sehr oft komplett abgelehnt.

Aber ... DIE AUSNAHME BESTÄTIGT DIE REGEL !!

Jede Versicherungsgesellschaft hat ihre eigenen Leistungsmerkmale, eigene Bedingungen und eigene Annahmerichtlinien. Und ab und zu auch mal "Sonderaktionen", bei denen man leichteren Zugang zum Versicherungsschutz erhält. 

Beispiel Unfall­ver­si­che­rung:

Bei den meisten Unfall­ver­si­che­rungen muss man mittlerweile Gesundheitsfragen beantworten. Vorerkrankungen werden bei einem Unfall teilweise angerechnet, so dass die entsprechende Leistung geringer ausfällt. Per­sonen, die schon eine Pflegestufe haben, sind bei vielen Unfall­ver­si­che­rungen - trotz Beitragszahlung - vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Aber es gibt auch (wenige) Unfall­ver­si­che­rungen, bei denen keine Gesundheitsfragen gestellt werden, bei denen keine Vorerkrankungen zu Leistungskürzungen führen und bei denen auch Pflegebedürftige versichert werden können!!

Beispiel Kranken­zusatz­ver­si­che­rung:

Vielleicht können Sie über Ihren Arbeitgeber eine betriebliche Kranken­ver­si­che­rung abschließen?! Dann ist es eventuell möglich, den Versicherungsschutz zu bekommen, ohne dass Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Im besten Fall besteht diese Möglichkeit dann auch für weitere Familienanghörige. Je nach Art des Gruppenvertrages und nach Auswahl der Versicherungstarife, kann es so möglich sein, einen Versicherungsschutz zu erhalten, den man unter "normalen" Umständen nicht bekommen würde. 

Beispiel Berufs­unfähig­keitsversicherung:

Es gibt immer mal wieder "Sonderaktionen" einiger Versicherer, bei denen man eine Berufs­unfähig­keitsversicherung mit weniger Gesundheitsfragen als üblich beantragen kann. Oft werden aber auch dort bestimmte schwere Erkrankungen ausgeschlossen oder diese Aktionen gelten nur für eine bestimmte Berufsgruppe. Eher selten sind solche Sonderaktionen komplett ohne Gesundheitsfragen. 

Eine gute Möglichkeit wäre der Abschluss einer BU-Rente über den Arbeitgeber in Form einer betrieblichen Alters­vorsorge. Über eine sogenannte "Dienstobliegenheitserklärung (DO)" des Arbeitgebers könnte man einen Schutz gegen Berufs­unfähig­keit bekommen. Dafür müssen aber die Zugangsvoraussetzungen durch den Arbeitgeber geschaffen werden. Notwendig ist ein guter Rahmenvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft und in der Regel eine Mindestanzahl an Arbeitnehmern, die diesen Schutz ebenfalls beantragen. Oft wissen Arbeitgeber und auch die Arbeitnehmer leider nicht, dass diese Möglichkeiten existieren.

Privathaftpflichtversicherung:

Hier gibt es eigentlich keine Hindernisse, da keine Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Aber für die gesamte Familie ist bei der Tarifauswahl einer Privathaftpflichtversicherung auf einige wichtige Dinge zu achten. Folgende Merkmale sollten auf jeden Fall und so gut (hoch) wie möglich mitversichert sein:

Deliktunfähige Per­sonen sind mitversichert bzw. "Kein Einwand bei allen deliktunfähigen Per­sonen bei Sach- und Per­sonenschäden"

"Grobe Fahrlässigkeit" muss mitversichert sein.

Per­sonen, die gelegentlich gegen Bezahlung (Tagesmutter, Babysitter) aber auch unentgeltlich (Großeltern, Paten, Nachbarn) auf Person(en) aufpassen, sollten unbedingt ihre eigene Privathaftpflichtversicherung überprüfen. Wichtig ist, dass (un-)entgeltliche Tätigkeiten als Tagesmutter, Babysitter dort mitversichert sind - und zwar so hoch wie möglich!

Gebäude- und Haus­rat­ver­si­che­rung:

Unbedingt sollte in beiden Versicherungen die "grobe Fahrlässigkeit" mitversichert sein. Entweder wird seitens der Versicherungsgesellschaft auf den "Einwand bei grober Fahrlässigkeit" generell verzichtet oder es sollte "grobe Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzungen" mitversichert sein.

Wenn die Mitversicherung nur auf das Herbeiführen des Versicherungsschadens beschränkt ist, bringt es in vielen Fällen nicht wirklich etwas für den Geschädigten. Denn wenn gesetzliche oder versicherungsvertragliche Obliegenheiten (=Regeln) grob fahrlässig nicht beachtet werden, ist der Versicherer von der Leistungspflicht befreit!

Wichtig ist auch, dass dann der Versicherungsschutz nicht auf kleine Entschädigungssummen wie 5.000 Euro, 10.000 Euro oder 25 % der Versicherungssumme beschränkt ist. Solcher MINI-Schutz fällt dann eher unter "Tarifkosmetik". Wenn das Haus abgebrannt ist, helfen solche Summen nicht!   

Rechts­schutz­ver­si­che­rung:

Eine gute Rechts­schutz­ver­si­che­rung für die Familie ist absolut sinnvoll, da Sie erfahrungsgemäß mehr für die betroffene Person "durchboxen" müssen. Von leichteren Ärgernissen, wie z. B. Ärger mit anderen Kindern oder Nachbarn, über Streitereien mit Landkreis, Schule und weiteren Behörden bis zum Durchsetzen der Ansprüche gegenüber gesetzlichen und privaten Versicherungen, kann es Sie viel Nerven und Geld kosten. Sie überlegen sich vielleicht, ob man einen Rechtsstreit finanziell durchstehen kann - die Rechts­schutz­ver­si­che­rung macht es dann oft möglich.

Fazit:

Es ist nicht immer ganz einfach, aber auch für behinderte Per­sonen gibt es immer noch Möglichkeiten guten Versicherungsschutz zu bekommen. Machen Sie es Sich leicht - ich helfe Ihnen gerne, den richtigen Versicherungsschutz für Sie zu besorgen.

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